Bezirk 8 Rhein-TaunusBezirk 8 Rhein-Taunus

Ausschreibung zur RTS-Jugend-Mannschaftsmeisterschaft Saison 2018/2019

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Diese Ausschreibung ergänzt die Turnierordnung des Bezirks für die Jugendmannschaftsmeisterschaft der Spielsaison2018/2019.

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Spielbeginn ist grundsätzlich 9:30.

Hinweis: die genaue Anzahl der Spieltage kann sich durch den Rückzug von Mannschaften oder zusätzliche Meldungen, insbesondere in der Bezirksklasse, noch ändern.

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 3 Regelungen

3.1 Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Jugendliche mit einer aktiven Spielgenehmigung für einen RTS-Verein

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3.3 Spielbericht

Im Spielbericht sind die Namen und Passnummern der eingesetzten Spieler einzutragen. Nach dem Wettkampf muss der Spielbericht mit eingetragenem Ergebnis von beiden Mannschaftsleitern unterschrieben werden.

Die unterschriebenen Spielberichte müssen aufbewahrt werden. Im Fall von eventuellen Verstößen gegen die Turnierordnung, Protesten oder Unstimmigkeiten in der elektronischen Ergebnismeldung kann der Turnierleiter verlangen, dass ihm der Spielbericht im Original zugeschickt wird. Ein fehlen-der oder nicht eindeutiger Spielbericht wird im Zweifel gegen die Heimmannschaft ausgelegt.

3.4 Ergebnismeldung

Für die Ergebnismeldung an den Turnierleiter ist die Heimmannschaft verantwortlich. Die Meldung erfolgt über das Portal des Hessischen Schachverbandes (hessen.portal64.de). Die Meldung muss am Spieltag bis spätestens 21:00 erfolgen. Bei verspäteter Meldung wird nach §§4.7,7.1 der Turnierordnung verfahren, einschließlich der dort vorgesehenen Bußgelder. Die Gastmannschaft prüft die Ergebnismeldung auf Korrektheit und teilt eventuelle Fehler binnen einer Woche dem Turnierleiter mit.

3.5 Spielverlegungen

Spielverlegungen, sowohl des Termins als auch des Spiellokals, benötigen die Zustimmung des Turnierleiters an beide Mannschaften. Die Details sind in Sektion 2.2.5 der Turnierordnung ausgeführt.

3.6 Spielberechtigungen

Für Stammspieler muss die Spielberechtigung bei Meldeschluss vorliegen.

Für Ersatzspieler ist der Spieltag maßgeblich, an dem sie zum ersten Mal eingesetzt werden. Der elektronisch registrierte Antrag bei der Spielerpassstelle wird als vorläufige Spielberechtigung akzeptiert. Das Risiko falls eine beantragte Spielgenehmigung nicht erteilt werden sollte trägt der Verein, in diesem Fall wird §2.2.2 der Turnierordnung rückwirkend auf die ausgetragenen Wettkämpfe angewendet.

3.7 DWZ

Jugendliga A wird DWZ-gewertet, Jugendliga B nicht.

3.8 Berichterstattung, Sanktionsgewalt

Mit der Teilnahme an diesem Turnier erkennt der Teilnehmer die Regelungen der Turnierordnung und der Turnierausschreibung sowie die Sanktionsbefugnis des DSB, des Hessischen Schachverbands und dessen Unterorganisationen bezüglich Verstößen gegen die jeweiligen Satzungen und Turnierordnungen als verbindlich an. Der Spieler erklärt sich damit einverstanden, dass aus Anlass des Turniers erhobene Daten und Turnierergebnisse gemäß den Bestimmungen der Turnierordnung und der Ordnungen über die Spielwertung (Deutsche Wertungszahlung, FIDE-Rating) ausgewertet bzw. an die auswertenden Stellen weitergegeben werden, sowie Partien, Fotos, Turnierdaten, Spielberichte und ähnliches veröffentlicht werden.

 

Die Ausschreibung gibt es hier zum Download.